Kindertagespflege Vertretungsstützpunkt Inselhüpfer

Die Inselhüpfer bieten im Rahmen einer Notbetreuung eine zuverlässige Vertretungsregelung. In unserer Einrichtung der Kindertagespflege können bis zu neun Kinder im Alter von unter drei Jahren im Bedarfsfall betreut werden.

Alle Eltern der Stadt Bergheim können auf die Vetretungsbetreuung zurückgreifen, wenn:

  • Ihre Tagespflegeperson krank ist oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen temporär ausfällt
  • die Eltern während des Ausfalls der Tagespflegeperson die Betreuung ihres Kindes nicht gewährleisten können
  • ein Kooperationsvertrag zwischen ihnen und unserem Vertretungsstützpunkt besteht

Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter.

Vertretungsstützpunkt Inselhüpfer

Gem. § 23 SGB VIII haben Eltern Anspruch auf Vertretung der Kindertagespflegeperson, welche das zuständige Jugendamt zu gewährleisten hat. Bieten wir in Kooperation mit der Stadt Bergheim im Bedarfsfall eine zuverlässige Vertretungsregelung für bis zu neun Kinder im Alter von unter drei Jahren an.  Alle Eltern der Stadt Bergheim können auf die Vetretungsbetreuung zurückgreifen, wenn:

  • Ihre Tagespflegeperson krank ist oder aus anderen Gründen temporär ausfällt
  • sie während des Ausfalls der Kindertagespflegeperson die Betreuung ihres Kindes nicht gewährleisten können
  • ein Kooperationsvertrag zwischen ihnen und unserem Vertretungsstützpunkt besteht

Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter.

„Notbetreuung“

Der Vertretungsstützpunkt betreut in der Regel von 8.00 bis 15.00 Uhr. Die Räumlichkeiten der Inselhüpfer bieten den Kindern auf 140 m² ein großes Spielzimmer, zwei Schlafräume, eine Küche mit angrenzendem Essbereich, der auch zum Basteln und Malen genutzt werden kann, sowie einen großzügigen Flur und einen angrenzenden Garten. Neben einer modernen und kindgerechten Ausstattung sorgen bis zu drei einfühlsame Kindertagespflegepersonen dafür, dass sich Ihr Kind rundum wohlfühlen kann.

Enge Kooperation

Unabdingbar ist es, dass die Vertretungspflegepersonen sowie unsere Einrichtung Ihnen und Ihren Kindern vertraut ist. Gerade für Kinder unter 3 Jahren ist eine gute Bindung sowie eine hohe Verlässlichkeit wichtig, wenn es darum geht in Notsituationen nicht den gewohnten Tagesablauf zu haben. Daher ist es uns wichtig, dass auch die Vertretungskräfte, die regulären Tagesmütter und -väter sowie Sie als Eltern in einem guten Kontakt miteinander stehen.
Um eine solch enge Kooperation leben zu können, setzen wir einen Kooperationsvertrag zwischen den Kindertagespflegepersonen, dem Vertretungsstützpunkt und dem Jugendamt der Stadt Bergheim voraus. Wir wollen uns gemeinsam bemühen einen guten Kontakt zueinander aufzubauen und für Ihre Kinder die Vertretungssituation so leicht wie möglich zu gestalten.
Das Vertretungssystem sieht daher vor, dass nach der vertraglich vereinbarten Kooperation, ein Kennenlernen durch regelmäßige gegenseitige Besuche erfolgt. Bei diesen Besuchen lernen sich die Tageskinder und die Vertretungstagespflegeperson kennen, um eine Bindung/Beziehung aufzubauen. Der Vorteil hieran ist, dass Ihre Kinder im Vertretungsfall bereits an die Vertretungstagespflegepersonen gewöhnt sind und unsere Räumlichkeiten ausreichend kennen.

Downloads

Als Download finden Sie unseren Elternbrief, in dem alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind. Sie erhalten einen Überblick darüber, wie Sie als Eltern und/oder Kindertagespflegeperson auf die Unterstützung des Vertretungsstützpunktes zurückgreifen können.
Ferner finden Sie dort auch unseren Aufnahmebogen, welchen Sie für ihr Kind bitte ausfüllen und zum Vertretungsstützpunkt mitbringen, sollte die Betreuung dort notwendig sein.
Gern beraten wir Sie telefonischen und klären Ihre Fragen.

Die offizielle Pressemeldung zu unserem Vertretungsstützpunkt finden Sie hier.